RS0047224
Rechtssatz
1951 – zuletzt 27.06.2006Zivilrecht
Entscheidungen, gegen die kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist, wie zB Entscheidungen des OGH, werden rechtskräftig, sobald sie den Parteien durch mündliche Verkündung oder durch Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung eröffnet worden sind. Bei S …