RS0042415
Rechtssatz
02.06.1993Zivilrecht
Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes, der Entscheidungsgegenstand übersteige nicht 50000,--S macht die Revision auch dann unzulässig, wenn die Annahme des Berufungsgerichtes, der Streitgegenstand, über den das Erstgericht entschieden habe, übersteige nicht …