Norm UOG× ▾ ‹›Gliederung Provisorische Geschäftsordnung für Kollegialorgane nach dem Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) (UOG) Fassungen (Gesetz) ab 26.03.1976 — BGBl. Nr. 103/1976 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.03.197630.06.1997 BGBl. Nr. 103/1976 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.03.1976 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenPROVISORISCHE GESCHÄFTSORDNUNG FÜR KOLLEGIALORGANE§ 1Allgemeines§ 2Kollegialorgane§ 3Einberufung zu Sitzungen§ 4Tagesordnung§ 5Leitung der Sitzung§ 6Mitteilung und Berichterstattung§ 7Wechselrede§ 8Teilnahmepflicht§ 9Beschlußerfordernisse§ 10Art der Abstimmung§ 11Befangenheit eines Mitglieds§ 12Sitzungsprotokoll§ 13Abstimmung im Umlaufweg§ 14Durchführung von Beschlüssen§ 15Selbständige Geschäfte des Vorsitzenden§ 16Kommissionen§ 17Kommissionen mit Entscheidungsvollmacht§ 18Mitglieder mit Entscheidungsvollmacht§ 19Auskunftspersonen und Fachleute§ 20Außerkrafttreten der provisorischen Geschäftsordnung