Norm Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Informatik× ▾ ‹›Gliederung Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Informatik Fassungen (Gesetz) ab 30.01.1991▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 30.01.199130.09.1995 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 774/1994 14.08.198529.01.1991 BGBl. Nr. 340/1985 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.01.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. ABSCHNITTAllgemeines§ 1Grundsätze und Ziele§ 2Einrichtung§ 3Studienabschnitte und Studiendauer§ 4Wahlfächer und Freifächer§ 5UnterrichtsversucheII. ABSCHNITTErster Studienabschnitt§ 6Inskription im ersten Studienabschnitt§ 7Zulassung zur ersten Diplomprüfung§ 8Erste DiplomprüfungIII. ABSCHNITTZweiter Studienabschnitt§ 9Inskription im zweiten Studienabschnitt§ 10Praktikum oder Projektstudien§ 11Vorprüfungen zur zweiten Diplomprüfung§ 12Pflichtkolloquium§ 13Diplomarbeit§ 14Zulassung zur zweiten Diplomprüfung§ 15Zweite DiplomprüfungIV. ABSCHNITTStudienabschluß§ 16Verleihung des akademischen Grades§ 17Zulassung zum DoktoratsstudiumV. ABSCHNITTÜbergangsbestimmungen und Inkrafttreten§ 18Übergangsbestimmungen§ 19Inkrafttreten