Norm Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen Fassungen (Gesetz) ab 06.08.1986 — BGBl. Nr. 423/1986 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 06.08.198606.04.1993 BGBl. Nr. 423/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 231/1993 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.08.1986 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Zulassung zur Befähigungsprüfung§ 3Umfang der Befähigungsprüfung2. ABSCHNITTPrüfungsgebieteAllgemeine Bestimmungen über die Prüfungsgebiete§ 4§ 5Umfang und Inhalt der Klausurarbeiten der Befähigungsprüfung für | Sonderkindergärtnerinnen§ 6§ 7§ 8Sonderbestimmungen für die Prüfungsgebiete der Jahresprüfung3. ABSCHNITTDurchführung der Befähigungsprüfung§ 9Auswahl der Aufgabenstellungen für die Klausurprüfung§ 10Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 11Durchführung der mündlichen Teilprüfungen§ 12Durchführung der Jahresprüfung4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Befähigungsprüfung§ 13Grundsätze für die Beurteilung§ 14Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 15Beurteilung der mündlichen und praktischen Teilprüfungen und | Gesamtbeurteilung5. ABSCHNITTWiederholung der Prüfung§ 16Umfang und Prüfungstermine der Wiederholungsprüfung6. ABSCHNITT§ 17Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten7. ABSCHNITTErgänzende Bestimmungen§ 18Befähigungsprüfungszeugnis