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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung

Kundmachung
BGBl. Nr. 357/1978 · 01.08.1978
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 357/1978 01.08.1978 357. Kundmachung: Berichtigung des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung auf Grund des Berichtigungsprotokolls vom 31. Dezember 1977 1 Einheit
BGBl. Nr. 177/1971 28.05.1971 177. Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung Stammfassung
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