Norm Rahmenrichtlinienverordnung× ▾ ‹›Gliederung Rahmenrichtlinienverordnung Fassungen (Gesetz) ab 17.09.1994 — BGBl. Nr. 756/1994 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 17.09.199421.11.2011 BGBl. Nr. 756/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/2011 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.09.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Abschnitt§ 1ALLGEMEINES§ 2Zustandekommen des Vertrages, Änderungen§ 3Vorauszahlung, Sicherheitsleistung§ 4Obliegenheiten des Kunden§ 5Entgelte§ 6Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und | Zurückbehaltungsrecht§ 7Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung§ 8Entstörung§ 9Schnittstellenbedingungen (Netzabschlußbedingungen)II. AbschnittÜBERLASSUNG VON ÜBERTRAGUNGSWEGEN§ 10Angebot an Übertragungswegen§ 11Bereitstellung von Übertragungswegen§ 12Qualität, Bereitstellungsfrist§ 13Nutzung und ZusammenschaltungIII. AbschnittRESERVIERTER FERNMELDEDIENST§ 14Bereitstellung von Anschlüssen§ 15Entgelt§ 16Qualität§ 17Nutzung und Zusammenschaltung