Norm Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich× ▾ ‹›Gliederung Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich Fassungen (Gesetz) ab 01.08.2008 — BGBl. II Nr. 453/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.08.200813.04.2010 BGBl. II Nr. 453/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 112/2010 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuständigkeit2. AbschnittRodungsregelung§ 3Antrag auf Inanspruchnahme der Rodungsregelung§ 4Überprüfung§ 5Berechnung der Ertragsfähigkeit§ 6Verfahren bei Anwendung eines Annahmeprozentsatzes§ 7Ausnahmen von der Rodungsregelung§ 8Rodungsmeldung, Rücktritt, Änderung§ 9Prämie3. AbschnittAbsatzförderung auf Drittlandsmärkten§ 10Förderfähige Maßnahmen und Märkte§ 11Auswahlverfahren§ 12Abschluss der Programme, Abrechnung4. AbschnittUmstrukturierung und Umstellung§ 13Planentwurf§ 14Umstellungsmaßnahme und Beihilfenhöhe§ 15Beihilfenberechtigte Flächen§ 16Ausgleich für Einkommenseinbußen§ 17Arbeitsbeginn§ 18Abschluss der Arbeiten§ 19Bewilligung und Auszahlung des Beihilfenbetrages§ 20Übergangsmaßnahmen§ 21Rücktritt, Änderungen§ 22Abschluss von Umstrukturierung und Umstellung5. AbschnittInvestitionen§ 23Beihilfenberechtigte, Antragstellung§ 24Investitionen und förderbare Investitionssummen§ 25Beginn der Investition§ 26Abschluss der Investition§ 27Bewilligung und Auszahlung des Beihilfenbetrages§ 28Rücktritt, Änderungen6. AbschnittGemeinsame Bestimmungen§ 29Mitteilungspflicht§ 30Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten§ 31Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 32Kontrolle§ 33Formblätter§ 34Rückforderung§ 35ZahlungsfristInkrafttreten§ 36AnlagenAnl. 1Anl. 2TEILMASSNAHMENAnl. 3Anl. 4