Norm IntV 2020× ▾ ‹›Gliederung Interventionsverordnung 2020 (IntV 2020) Fassungen (Gesetz) ab 01.08.2020 — BGBl. II Nr. 343/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.08.2020 BGBl. II Nr. 343/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel, Geltungsbereich§ 2Umsetzungshinweis§ 3Begriffsbestimmungen2. TeilInterventionen in einer Notfallexpositionssituation§ 4Referenzwerte§ 5Inhalte der Notfallpläne§ 6Kriterien für Schutzmaßnahmen, Maßnahmenkatalog§ 7Notfallübungen§ 8Meldungen der Landeshauptleute§ 9Aus- und Fortbildung von Notfalleinsatzkräften§ 10Dosisermittlung bei Notfalleinsatzkräften§ 11Aufzeichnungspflichten3. TeilInterventionen in einer bestehenden Expositionssituation§ 12Referenzwerte§ 13Maßnahmenkatalog für die Spätphase§ 14Maßnahmen für eine ständige Begrenzung der Exposition in Gebieten mit lang anhaltender Restkontamination nach einem radiologischen Notfall§ 15Maßnahmenkatalog für kontaminierte Waren und für radioaktive Altlasten4. TeilSchlussbestimmungenInkrafttreten, Außerkrafttreten§ 16AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Anl. 5Anl. 6Anl. 7