Norm RnV× ▾ ‹›Gliederung Radonschutzverordnung (RnV) Fassungen (Gesetz) ab 10.11.2020 — BGBl. II Nr. 470/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute10.11.2020 BGBl. II Nr. 470/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.11.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückZiel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und übergeordnete Bestimmungen§ 1Ziel, Geltungsbereich§ 2Umsetzungshinweis§ 3Referenzwerte§ 4Radonschutzgebiete, Radonvorsorgegebiete2. HauptstückSchutz vor Radon in Wohngebäuden§ 5Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden3. HauptstückSchutz vor Radon am Arbeitsplatz1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 6Von den Bestimmungen gemäß § 100 StrSchG 2020 ausgenommene Arbeitsplätze§ 7Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz§ 8Meldepflichten§ 9Neuerliche Erhebung der Radonexposition2. AbschnittSchutz vor Radon bei Überschreitung des Referenzwertes und bei effektiven Dosen kleiner oder gleich sechs Millisievert pro Jahr§ 10Informations- und Aufbewahrungspflichten§ 11Periodische Wiederholung der Dosisabschätzung3. AbschnittSchutz vor Radon bei effektiven Dosen über sechs Millisievert pro Jahr§ 12Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition§ 13Laufende Dosisermittlung gemäß § 84 Abs. 1 Z 2 StrSchG 2020§ 14Datenübermittlung an das Zentrale Dosisregister§ 15Radonschutzbeauftragte§ 16Radonschutzunterweisungen4. HauptstückSchlussbestimmungenÜbergangsbestimmungen§ 17AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Anl. 5Anl. 6