Norm Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien)× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien) Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2024 — BGBl. III Nr. 59/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.05.2024 BGBl. III Nr. 59/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1Zuständige BehördenArtikel 2Art. 2Inhalt, Übermittlung und Beantwortung von RückübernahmeanträgenArtikel 3Art. 3Verfahren für die Durchführung von BefragungenArtikel 4Art. 4GrenzübergangsstellenArtikel 5Art. 5Überstellungsmodalitäten und Art der BeförderungArtikel 6Art. 6DurchbeförderungsantragArtikel 7Art. 7Modalitäten der begleiteten Rückübernahme oder DurchbeförderungArtikel 8Art. 8KostenArtikel 9Art. 9KontaktdatenArtikel 10Art. 10KonsultationenArtikel 11Art. 11SpracheArtikel 12SchlussbestimmungenArt. 12AnlagenAnl. 1