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Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-ZG)

Fassungen (Gesetz)
ab 22.03.2020 — BGBl. I Nr. 20/2020
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute22.03.2020 § → § BGBl. I Nr. 20/2020
01.01.200821.03.2020 § → § BGBl. I Nr. 2/2008
01.10.200231.12.2007 BGBl. I Nr. 135/2002 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 22.03.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Erster TeilAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Internationaler Strafgerichtshof
  2. § 2Grundsatz der Zusammenarbeit
  3. § 3Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs
  4. § 4Österreichische Gerichtsbarkeit
  5. § 5Anfechtung der Zulässigkeit des Verfahrens und Verfahrensabtretung an den Internationalen Strafgerichtshof
Unterbreitung eines Sachverhalts an den Internationalen
  1. § 6Strafgerichtshof
  2. § 7Überstellung österreichischer Staatsbürger
  3. § 8Verkehr mit dem Internationalen Strafgerichtshof
  4. § 9Konsultationspflicht; Ablehnung von Ersuchen des Gerichtshofs
  5. § 10Kosten
  6. § 11Vertraulichkeit
  7. § 12Freies Geleit
Zweiter TeilBesondere Bestimmungen
ERSTER ABSCHNITT
  1. § 13Ermittlungen und Verhandlungen des Internationalen Strafgerichtshofs in Österreich
ZWEITER ABSCHNITT
  1. § 14Rechtshilfe; Verfahrensvorschriften bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen
  2. § 15Aufschub der Erledigung von Rechtshilfeersuchen
  3. § 16Ladung von Personen
  4. § 17Vernehmung einer verdächtigen Person
  5. § 18Überstellung von Häftlingen zu Beweiszwecken
  6. § 19Akteneinsicht und Übermittlung von Informationen, die die nationale Sicherheit betreffen
  7. § 20Übermittlung von Aktenabschriften oder Informationen Dritter
  8. § 21Rechtshilfeleistung durch den Internationalen Strafgerichtshof
DRITTER ABSCHNITT
  1. § 22Fahndung
VIERTER ABSCHNITTÜberstellungshaft, Überstellung und Durchlieferung
  1. § 23Anbot der Überstellung
  2. § 24Vorläufige Überstellungshaft
  3. § 25Vereinfachte Überstellung
  4. § 26Überstellungshaft und Anordnung der Überstellung
  5. § 27Übergabe an den Internationalen Strafgerichtshof
  6. § 28Vorläufige Übergabe und Widerruf der Anordnung der Überstellung
  7. § 29Konkurrierende Ersuchen
  8. § 30Spezialität
  9. § 31Durchlieferung und Durchbeförderung
FÜNFTER ABSCHNITTÜbernahme der Vollstreckung von Freiheitsstrafen
  1. § 32Allgemeine Bestimmungen
  2. § 33Verfahren zur Übernahme der Strafvollstreckung
  3. § 34Spezialität der Vollstreckung
  4. § 35Berichte über den Strafvollzug
  5. § 36Bedingte Entlassung und Begnadigung
  6. § 37Übertragung der Strafvollstreckung an einen anderen Staat
  7. § 38Beendigung des Strafvollzuges
  8. § 39Kosten
  9. § 40Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen Straftaten gegen die Rechtspflege
SECHSTER ABSCHNITTÜbernahme der Vollstreckung von Geldstrafen und vermögensrechtlichen
  1. § 41Anordnungen
  2. § 42Übernahme der Vollstreckung von Wiedergutmachungsanordnungen
SIEBENTER ABSCHNITT
  1. § 43Wirkung der Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs
ACHTER ABSCHNITT
  1. § 44Übernahme der Strafverfolgung wegen Straftaten gegen die Rechtspflege
Dritter TeilSchlussbestimmungen
  1. § 45Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
  2. § 46Inkrafttreten von Novellen ab 2020
  3. § 47Vollziehung