Norm TGG 2024× ▾ ‹›Gliederung Tiergesundheitsgesetz 2024 (TGG 2024) Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2025 — BGBl. I Nr. 50/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.09.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 25.07.202531.08.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 01.07.202524.07.2025 § → § BGBl. I Nr. 25/2025 01.07.202430.06.2025 BGBl. I Nr. 53/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. Hauptstück1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel dieses Bundesgesetzes§ 2Gegenstand des Bundesgesetzes§ 3Begriffsbestimmungen2. AbschnittAllgemeine Vollzugsvorschriften§ 4Behördenzuständigkeiten§ 5Sach- und Personalausstattung§ 6Amtliche Bestellung im Seuchenfall§ 7Übertragung bestimmter Aufgaben§ 8Verordnungsermächtigungen§ 9Beiräte§ 10Veröffentlichungen§ 11Beziehung zur Militärverwaltung§ 12Besondere Bestimmungen für Verfahren nach diesem Bundesgesetz3. AbschnittÜberwachung und Rückverfolgbarkeit§ 13Elektronisches Veterinärregister§ 14Registrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe§ 15Kennzeichnung von Tieren§ 16Duldungs- und Mitwirkungspflichten2. Hauptstück1. AbschnittSicherung der Tiergesundheit§ 17Biosicherheit§ 18Ausfuhrberechtigung2. AbschnittTiergesundheitsdienst§ 19Tiergesundheitsmaßnahmen§ 20Förderung der betrieblichen Tiergesundheit§ 21Tiergesundheit Österreich§ 22Tiergesundheitsforum3. HauptstückVerhinderung der Einschleppung von Tierseuchen nach Österreich§ 23Eingang in die Union§ 24Verbringungen innerhalb der Union§ 25Besondere Bestimmungen im Hinblick auf bestehende Rechte und Vereinbarungen§ 26Ausstellung von Heimtierausweisen§ 27Ein- und Durchfuhrverbote und Beschränkungen§ 28Besondere veterinärpolizeiliche Sicherung und Überwachung der Grenze, Revision und Evidenthaltung des Tierbestandes4. HauptstückBekämpfung von Tierseuchen1. AbschnittAllgemeine Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Tierseuchen§ 29Impfstoffe und Impfungen§ 30Umgang mit Erregern§ 31Überwachung von Betrieben, an denen Auftriebe durchgeführt werden§ 32Besondere Veranstaltungen mit Tieren§ 33Tierseuchenrechtliche Bestimmungen beim Transport§ 34Besondere Schutzmaßnahmen§ 35Verfütterungsverbot2. AbschnittVorgehen bei Verdacht und Ausbruch von Tierseuchen§ 36Meldepflichten§ 37Veröffentlichung des Seuchenausbruches§ 38Seuchenkommission§ 39Schutz- und Tilgungsmaßregeln§ 40Allgemeine behördliche Maßnahmen§ 41Pflichten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin§ 42Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Seuchenfall§ 43Betriebspflichten§ 44Beseitigung von tierischen Nebenprodukten§ 45Dauer der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen3. AbschnittBesondere zusätzliche Bestimmungen hinsichtlich bestimmter Tierseuchen§ 46Besondere Vorkehrungen bei Verdacht auf Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest§ 47Milzbrand§ 48Tollwut4. AbschnittSonderbestimmungen für Bienen§ 49Seuchenhaftes Auftreten§ 50Fachtierärztinnen und Fachtierärzte für Bienen§ 51Verdachtsfall§ 52Faulbrut§ 53Referenzlabor§ 54Ausbruch§ 55Nachschau§ 56Schlussrevision5. HauptstückEntschädigung für Viehverluste und für aus Anlass der Desinfektion vernichtete Gegenstände sowie Abschussprämien§ 57Entschädigungen aus Bundesmitteln§ 58Schlachtung von Reagenten oder verdächtigen Tieren§ 59Höhe der Entschädigungen für Tiere und Gegenstände§ 60Tarifanpassung§ 61Entschädigung für Erwerbsnachteile§ 62Entscheidungskompetenz§ 63Bestimmung des bzw. der Bezugsberechtigten§ 64Entscheidungsfrist§ 65Prämien6. HauptstückBestreitung der bei Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz erwachsenden Kosten§ 66Kostentragung§ 67Tiergesundheitsfonds§ 68Untersuchungskosten7. HauptstückInformationspflichten, Sanktionen und Maßnahmen§ 69Besondere Straftatbestände§ 70Allgemeine Strafbestimmung§ 71Nachschulung§ 72Verbot der Tierhaltung§ 73Zuständigkeit§ 74Informationspflichten§ 75Örtliche Zuständigkeit bei Verletzung bestimmter Pflichten§ 76Verfall§ 77Widmung8. HauptstückSchlussbestimmungen§ 78Inkrafttretensbestimmungen§ 79Außerkrafttretensbestimmungen§ 80Übergangsbestimmungen§ 81Verweisungen§ 82VollzugsvorschriftAnlagenAnl. 1Delegierte- und Durchführungsrechtsakte gemäß § 1 Abs. 3Anl. 2