- 1 Ob 49/95
Entscheidungstext OGH 22.11.1995 1 Ob 49/95
Veröff: SZ 68/220
- 1 Ob 50/95
Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 50/95
Auch
- 1 Ob 1/96
Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 1/96
Auch; Beisatz: Eine Rechtswegunzulässigkeit lässt sich nicht dadurch vermeiden, dass der Kläger einen auf dem allgemeinen bürgerlichen Recht beruhenden Anspruchsgrund vorzuschieben versucht. (T1) Veröff: SZ 69/49
- 1 Ob 8/96
Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 8/96
nur: Für die prozessualen Konsequenzen der Bejahung des in § 9 Abs 5 AHG geregelten absoluten Prozesshindernisses ist es auch unmaßgeblich, ob es sich bereits aus der Klageerzählung ergibt oder erst im Laufe des Verfahrens offenkundig wird. (T2)
- 1 Ob 2406/96x
Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 2406/96x
- 1 Ob 303/97h
Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 303/97h
Beisatz: Diese Grundsätze haben auch im Sicherungsverfahren zu gelten: Ein mangels Rechtswegszulässigkeit nicht bestehender Anspruch ist der Sicherung durch eine Provisorialentscheidung entrückt. (T3)
- 1 Ob 140/98i
Entscheidungstext OGH 19.05.1998 1 Ob 140/98i
Auch; Beisatz: Gegen ein Organ aus dessen hoheitlichem Handeln gerichtete Klagen sind zurück- und deren Begehren in keinem Fall abzuweisen. (T4)
- 1 Ob 56/98m
Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1 Ob 56/98m
Auch; Beisatz: Gegen das Organ aus dessen hoheitlichem Handeln gerichtete Klagen sind in jedem Fall zurückzuweisen. (T5) Veröff: SZ 71/99
- 1 Ob 306/98a
Entscheidungstext OGH 19.01.1999 1 Ob 306/98a
nur: Bei der gemäß § 9 Abs 5 AHG erforderlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs gegen ein Organ kommt es nicht darauf an, ob die Klage ausdrücklich auf das AHG oder ausdrücklich nicht darauf gestützt wird. (T6); Veröff: SZ 72/5
- 1 Ob 92/99g
Entscheidungstext OGH 27.04.1999 1 Ob 92/99g
Beis wie T4
- 1 Ob 33/99f
Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 33/99f
nur T6; Veröff: SZ 72/130
- 1 Ob 117/99h
Entscheidungstext OGH 27.10.1999 1 Ob 117/99h
Beis wie T5; Beisatz: Zur Sicherung solcher Begehren ist auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht zulässig. (T7)
- 1 Ob 8/03p
Entscheidungstext OGH 28.01.2003 1 Ob 8/03p
Auch; Beisatz: Eine Einschränkung dahin, dass gerade das Kraftfahrzeug selbst nicht Schutzobjekt einer Überprüfung gemäß § 57a KFG sein sollte, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und erschiene auch nicht sachgerecht. (T8); Veröff: SZ 2003/9
- 1 Ob 38/04a
Entscheidungstext OGH 16.04.2004 1 Ob 38/04a
Vgl; Beis wie T7; Veröff: SZ 2004/54
- 1 Ob 18/06p
Entscheidungstext OGH 04.04.2006 1 Ob 18/06p
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Unzulässigkeit des Rechtswegs ist als Mangel einer absoluten Prozessvoraussetzung gemäß § 230 Abs 3 ZPO in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft einer Sachentscheidung von Amts wegen wahrzunehmen. (T9)
- 1 Ob 176/08a
Entscheidungstext OGH 26.02.2009 1 Ob 176/08a
Vgl auch; Beisatz: Der Nichtigkeitsgrund der Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 9 Abs 5 AHG kann vom Revisionsgericht aber nur aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels aufgegriffen werden, soweit dem keine gegenteilige bindende berufungsgerichtliche Entscheidung entgegensteht. (T10); Veröff: SZ 2009/30
- 1 Ob 121/09i
Entscheidungstext OGH 06.07.2010 1 Ob 121/09i
Beis wie T1
- 1 Ob 15/11d
Entscheidungstext OGH 31.03.2011 1 Ob 15/11d
nur T6; Beis wie T9
Veröff: SZ 2011/43
- 6 Ob 243/11w
Entscheidungstext OGH 22.06.2012 6 Ob 243/11w
Vgl; Beisatz: Dieses Prozesshindernis ist in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft einer Sachentscheidung von Amts wegen wahrzunehmen, soweit dieser Prüfung keine bindende gerichtliche Entscheidung iSd § 42 Abs 3 JN entgegensteht. (T11)
- 1 Ob 29/14t
Entscheidungstext OGH 27.03.2014 1 Ob 29/14t
Auch; nur T6; Veröff: SZ 2014/32
- 1 Ob 114/23f
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 13.07.2023 1 Ob 114/23f
Beisatz wie T1
Beisatz: Hier: zu behaupteten Schutzpflichten aus dem zwischen dem Beklagten und der Universität abgeschlossenen Dienstvertrag. (T12)
Anm: Vgl dazu RS0134436.
- 1 Ob 124/23a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 20.12.2023 1 Ob 124/23a
Beisatz: Maßgeblich ist aber auch hier, aus welchem (tatsächlichen) Grund das Organ (nach dem Vorbringen) in Anspruch genommen wird. (T13)
- 1 Ob 158/23a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.11.2023 1 Ob 158/23a
nur T6
Beisatz: Hier: Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Rauchfangkehrers. (T14)
- 1 Ob 62/24k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.05.2024 1 Ob 62/24k
vgl; Beisatz: Die Grundlage für die Beurteilung der Passivlegitimation nach § 1 Abs 1 AHG ist eine andere als jene für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 9 Abs 5 AHG. Für die Zulässigkeit des Rechtswegs kommt es auf das Vorbringen an, für die Berechtigung des Begehrens auf die dazu getroffenen Feststellungen. (T15)
Anm: Folgeentscheidung zu 1 Ob 124/23a.