RS0076958
Rechtssatz
1982 – zuletzt 12.02.2013Zivilrecht
Sprachwerke sind alle Werke, deren Ausdrucksmittel die Sprache ist. Dazu gehören sowohl die "Schriftwerke", deren Festlegung die Schrift ist, wie auch Reden, Vorlesungen, Vorträge ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt festgehalten oder bloß in ihrer Glied …