RS0012638
Rechtssatz
1980 – zuletzt 13.01.2009Zivilrecht
Dem österreichischen Recht ist, von der erst durch § 10 WEG 1975 geschaffenen Ausnahme abgesehen, das dinglich wirkende Vindikationslegat, bei dem der Vermächtnisnehmer bereits mit dem Erbanfall Eigentümer der vermachten Sache wird, unbekannt, es kennt nur …