RS0051390
Rechtssatz
1980 – zuletzt 16.06.1994Zivilrecht
Verfahrensrechtliche Schritte ohne Strafcharakter, die - wie etwa die Dienstenthebung (vgl JBl 1955,529) - nur vorübergehende Sicherungsmaßnahmen darstellen, oder, wie die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, nur der Klarstellung diesen, ob der Vorwurf e …