RS0051476
Rechtssatz
1990 – zuletzt 12.03.1998Zivilrecht
Strengt ein Arbeitnehmer einen Anfechtungsprozeß an, der allein bewirkt, daß er nicht vermittelbar ist, hat er es selbst zu vertreten, daß sich die Realisation der (guten) Prognose nicht verwirklicht hat und eine Beeinträchtigung wesentlicher Interessen nic …