RS0003012
Rechtssatz
1967 – zuletzt 17.06.1974Strafrecht
Wird ein Gläubiger durch List veranlaßt, eine Exekution (auf Fahrnisse) einzustellen, so ist ein Vermögensschaden nicht nur dann möglich, wenn die Einstellung der Exekution gemäß § 39 Z 6 EO erfolgt, sondern auch, wenn nur das Verkaufsverfahren gemäß § 200 …