RS0119553
Rechtssatz
23.11.2004Zivilrecht
Zur Rechtslage vor der EO-Novelle 2000: Ging aus dem Inhalt des Meistbotsverteilungsbeschlusses nicht hervor, dass eine Last in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist, sei es wegen Barzahlung, sei es, weil darauf kein Meistbotsrest entfällt, konnte s …