RS0000996
Rechtssatz
1968 – zuletzt 23.03.1972Zivilrecht
1.) Wenn das Berufungsgericht den Widerspruch teils abweist, teils wegen Versäumung der vierzehntägigen Ausschlußfrist des § 83 Abs 2 EO zurückweist, hat es nicht anders als das Erstgericht, welches den Widerspruch zur Gänze abgewiesen hatte, den Bestand de …