RS0086970
Rechtssatz
28.10.1993Strafrecht
Das spezialpräventive Erfordernis, dem Angeklagten das Verbotene seines schweren Rechtsbruches durch eine Verurteilung vor Augen zu führen, um ihn auf diese Weise von gleich motivierten Straffälligkeiten abzuhalten, fehlt nicht schon dann, wenn eine über de …