RS0106805
Rechtssatz
16.12.1996Zivilrecht
Hat der Schuldner niemals erklärt, seine Ratenverpflichtungen nicht erfüllen zu wollen, sondern lediglich lange Zeit hindurch keine Zahlungen geleistet, so reicht dies und der Umstand, daß er in Haft genommen wurde und damit aller Wahrscheinlichkeit nach ke …