RS0070406
Rechtssatz
26.02.1985Zivilrecht
Mit Abschluß des Kaufvertrages und Wohnungseigentumsvertrages, in dem festgehalten ist, daß die ausgewiesenen Nutzwerte von der Schlichtungsstelle rechtskräftig bestimmt wurden, wird auf das Recht, durch die Anrufung des Gerichtes die Entscheidung der Gemei …