RS0095959
Rechtssatz
1978 – zuletzt 24.03.2009Strafrecht
Fahrlässige Versetzung in die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch, wenn ohne (Absicht auf eine Straftat und) Vorsatz, sich geradezu zu berauschen, soviel getrunken wird, dass bei Einhaltung der objektiv gebotenen und subjektiv auch zumutbaren Sorgfa …