RS0073700
Rechtssatz
1978 – zuletzt 28.09.1989Zivilrecht; Strafrecht
Ein weiterer Rückblick unmittelbar vor dem Linkseinbiegen erfüllt nur dann seine Funktion, wenn er so rechtzeitig erfolgt, daß der Kraftfahrer, der links einzubiegen beabsichtigt, von diesem Vorhaben noch Abstand nehmen kann und bereit ist, sein Fahrverhalt …