RS0061255
Rechtssatz
25.04.1979Zivilrecht
Die stille Gesellschaft hat keine Firma. Nach außen tritt allein der Geschäftsinhaber auf, der den stillen Gesellschafter nicht vertritt, sondern für sich handelt, lediglich im Innenverhältnis gehen die Geschäfte, die der Geschäftsinhaber nach außen im eige …