RS0087499
Rechtssatz
zuletzt 30.12.1970Zivilrecht
Die Auffassung, daß eine Kapitalgesellschaft, deren Unternehmen verpachtet ist, kein Unternehmen betreibt und daher nicht begünstigt (ohne Liquidation) umgewandelt werden kann, ist nicht offenbar gesetzwidrig im Sinne des § 16 AußStrG.