Norm Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Elektroinstallation der Oberstufe, der Elektroinstallation der Unterstufe und der Errichtung von Blitzschutzanlagen× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Elektroinstallation der Oberstufe, der Elektroinstallation der Unterstufe und der Errichtung von Blitzschutzanlagen Fassungen (Gesetz) ab 26.07.1989▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 26.07.198913.12.1994 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 972/1994 16.04.198825.07.1989 § → § BGBl. Nr. 190/1988 01.03.198315.04.1988 BGBl. Nr. 436/1982 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.07.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenBEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS GEWERBE DER ELEKTROINSTALLATION DEROBERSTUFEArt des Nachweises der Befähigung§ 1§ 2§ 3Fachliche TätigkeitBEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS GEWERBE DER ELEKTROINSTALLATION DERUNTERSTUFEArt des Nachweises der Befähigung§ 4§ 5§ 6Gegenstände der Konzessionsprüfung§ 7PrüfungskommissionPrüfungstermin§ 8§ 9§ 10Fachliche Tätigkeit§ 11Ansuchen um Zulassung zur Konzessionsprüfung§ 12Ladung zur Konzessionsprüfung§ 13Prüfungsgebühr§ 14ZeugnisBEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS GEWERBE DER ERRICHTUNG VONBLITZSCHUTZANLAGENArt des Nachweises der Befähigung§ 15§ 16§ 17Gegenstände der Konzessionsprüfung§ 18PrüfungskommissionPrüfungstermin§ 19§ 20§ 21Fachliche Tätigkeit§ 22Ansuchen um Zulassung zur Konzessionsprüfung§ 23Ladung zur Konzessionsprüfung§ 24Prüfungsgebühr§ 25ZeugnisÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN§ 26§ 27AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3