Norm Tierschutz-Schlachtverordnung× ▾ ‹›Gliederung Tierschutz-Schlachtverordnung Fassungen (Gesetz) ab 28.01.2006▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 28.01.200630.09.2015 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 312/2015 01.01.200527.01.2006 BGBl. II Nr. 488/2004 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.01.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundsatzbestimmung§ 4Anforderungen an Schlachthöfe§ 5Schlachtung und Tötung in Schlachthöfen§ 6Geräte und Vorrichtungen§ 7Sachkundeerfordernisse§ 8Überwachung und Kontrolle§ 9Schlachten und Töten außerhalb von Schlachthöfen§ 10Spezielle Fälle der Tötung§ 11Personenbezogene Bezeichnungen§ 12In-Kraft-Treten§ 13UmsetzungshinweisAnlagenAnl. 1ANFORDERUNGEN FÜR DAS VERBRINGEN UND UNTERBRINGEN DER TIERE IN SCHLACHTHÖFENAnl. 2RUHIGSTELLEN DER TIERE VOR DEM BETÄUBEN, SCHLACHTEN ODER TÖTENAnl. 3BETÄUBEN UND TÖTEN VON TIERENAnl. 4ENTBLUTEN VON TIEREN | I. Generelle Vorschriften zum Entbluten von TierenAnl. 5TÖTUNG IM RAHMEN DER SEUCHENBEKÄMPFUNGAnl. 6TÖTEN VON ÜBERZÄHLIGEN KÜKEN UND EMBRYONEN IN BRUTRÜCKSTÄNDENAnl. 7VORSCHRIFTEN ÜBER DAS AUFBEWAHREN UND TÖTEN VON SPEISEFISCHEN FRÖSCHEN, KRUSTEN- UND SCHALENTIERENAnl. 8TÖTEN VON FUTTERTIEREN | Zulässige Verfahren für die Tötung von Futtertieren:Anl. 9