Norm Geflügelhygieneverordnung 2007× ▾ ‹›Gliederung Geflügelhygieneverordnung 2007 Fassungen (Gesetz) ab 29.01.2025 — BGBl. II Nr. 10/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute29.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 10/2025 25.07.201328.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 219/2013 01.11.201224.07.2013 § → § BGBl. II Nr. 219/2013 07.10.200831.10.2012 § → § BGBl. II Nr. 355/2008 01.09.200806.10.2008 § → § BGBl. II Nr. 355/2008 01.09.200731.08.2008 § → § — 01.05.200731.08.2007 BGBl. II Nr. 100/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.01.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HAUPTSTÜCK§ 1Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Beauftragung von Betreuungstierärzten§ 4Probenahme und Probenuntersuchung§ 5Kontrolluntersuchungen und Aufzeichnungen§ 6Untersuchungskosten2. HAUPTSTÜCK§ 7Allgemeine Hygienebestimmungen für Betriebe§ 8Besondere Hygienebestimmungen für Betriebe§ 9Reinigung und Desinfektion§ 10Schutzimpfungen gegen Salmonellen§ 11Einsatz antimikrobieller Mittel§ 12Hygiene beim Transport§ 13Meldepflichten bei Krankheitsverdacht§ 14Amtliche Kontrollen3. HAUPTSTÜCKBesondere Bestimmungen für Geflügel-Elterntierbetriebe und Aufzuchtbetriebe für Zuchtgeflügel1. AbschnittBetriebliche Arbeitweise und Hygiene§ 15Einstallung§ 16Aufzeichnungspflichten§ 17Bruteier§ 18Zeugnisse für Bruteier2. AbschnittUntersuchungsbestimmungen für Zuchtgeflügel§ 19Vornahme der Untersuchungen bei Hühnern und Puten§ 20Sonderbestimmungen für Puten§ 21Vornahme der Untersuchungen bei anderem Geflügel§ 22Einsendung von Proben§ 23Verständigung vom Untersuchungsergebnis§ 24Umgang mit Bruteiern bei positivem Befund§ 25Umgang mit Herden bei positivem Befund§ 26Weitere Ermittlungen§ 27Vorgangsweise im Betrieb bei Bestätigung eines Salmonellenverdachts3. Abschnitt§ 28Behördliche Tötungsanordnungen4. HAUPTSTÜCKBesondere Bestimmungen für Brütereien sowie Küken- und Geflügel-Jungtierlieferbetriebe§ 29Betriebsausstattung§ 30Bezug von Bruteiern§ 31Aufzeichnungen§ 32Besondere Hygienemaßnahmen in Brütereien§ 33Überwachung des Hygienezustandes§ 34Vorgehen bei Verdacht oder Feststellung von Salmonellen5. HAUPTSTÜCKBesondere Bestimmungen für Geflügelmastbetriebe§ 35Einstallung§ 36Aufzeichnungen§ 37Untersuchung vor Abgabe zur Schlachtung§ 38Schlachtung6. HAUPTSTÜCKBesondere Bestimmungen für Legehennenbetriebe1. AbschnittBetriebliche Arbeitweise und Hygiene§ 39Einstallung§ 40Aufzeichnungspflichten2. AbschnittUntersuchungsbestimmungen für Legehennen§ 41Betriebseigene und amtliche Proben§ 42Vorgehen bei positivem Salmonellenbefund§ 43Aufzeichnung der Probenergebnisse8. HAUPTSTÜCKSchlussbestimmungen§ 63Personenbezogene Bezeichnungen§ 64In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten§ 65ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Vom Bundesminister für Gesundheit zugelassene Laboratorien zur Untersuchung amtlicher Proben:Anl. 2Probenahme und Probenuntersuchung | 1. Untersuchungsbestimmungen für Futtermittel