Norm Abkommen über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (Deutschland)× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Abkommen über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (Deutschland) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2014 — BGBl. III Nr. 277/2013 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2014 BGBl. III Nr. 277/2013 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI.Allgemeine BestimmungenArtikel 1Art. 1Artikel 2Art. 2Artikel 3Art. 3Artikel 4Art. 4Artikel 5Art. 5II.Rechtsstellung der Bediensteten des NachbarstaatesArtikel 6Art. 6Artikel 7Art. 7Artikel 8Art. 8Artikel 9Art. 9III.Rechtsstellung der im Gebietsstaat eingerichteten Zollstellen des NachbarstaatesArtikel 10Art. 10Artikel 11Art. 11Artikel 12Art. 12Artikel 13Art. 13IV.Sonstige BestimmungenArtikel 14Art. 14V.SchlussbestimmungenArtikel 15Art. 15Artikel 16Art. 16Artikel 17Art. 17