Norm G-EnlD-VO 2014× ▾ ‹›Gliederung Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2014 (G-EnlD-VO 2014) Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2014 — BGBl. II Nr. 151/2014 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.201431.12.2016 BGBl. II Nr. 151/2014 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 416/2016 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Begriffsbestimmungen2. AbschnittAktuelle und historische Daten§ 2Stundenwerte – Tageserhebungen§ 3Stundenwerte – Monatserhebungen§ 4Wochenerhebungen§ 5Monatserhebungen§ 6Erhebungen zum 15. Oktober§ 7Jahreserhebungen3. AbschnittVorschaudaten§ 8Tagesvorschauen§ 9Vier-Wochen-Vorschauen4. AbschnittDatenmeldungen für den Fernwärmebereich§ 10Unterjährige Erhebungen§ 11Jahreserhebungen5. AbschnittErweiterte Datenmeldungen§ 12Erhebliche Reduktion der Importe von Erdgas in das Bundesgebiet§ 13Einschränkung der vertraglichen Lieferungen von Erdgas§ 14Erweiterte Datenmeldung bei Einschränkung der vertraglichen Lieferungen von Erdgas§ 15Erweiterungen im Krisenfall6. AbschnittVorkehrungen für den Krisenfall§ 16Erhebungen zum Monitoring der Versorgungssicherheit§ 17Ansprechpersonen und Krisenverantwortliche§ 18Übungen7. AbschnittDatenmeldungen§ 19Melde- und Auskunftspflichten§ 20Datenformate§ 21Weitergabe und Verwendung von Daten§ 22Übergangsbestimmungen§ 23Inkrafttreten