Norm Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2020/2021× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2020/2021 Fassungen (Gesetz) ab 08.07.2020 — BGBl. II Nr. 307/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 08.07.202009.03.2022 BGBl. II Nr. 307/2020 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.07.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittDarstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2019)§ 1Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs- und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof§ 2Darstellung der Frauenquote§ 3Verwendung im Prüfungsdienst§ 4Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils§ 5Aus- und Weiterbildung§ 6Bewerbungen§ 7Arbeitszeitregelung§ 8Unterrepräsentation§ 9Kommissionen und Arbeitsgruppen2. AbschnittDarstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen§ 103. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2025 und verbindliche Vorgaben§ 11Fluktuation und Prognose§ 12Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2021 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG§ 13Organisation§ 14Aufnahme und beruflicher Aufstieg§ 15Aus- und Fortbildung§ 16Wiedereinstieg für die nach Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz karenzierten Bediensteten§ 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten§ 18Sprachliche Gleichbehandlung