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Entscheidung 12 Os 31/07m×

Entscheidung 12 Os 31/07m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

12Os31/07m

Entscheidungsdatum

31.05.2007

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 31. Mai 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Schroll, Dr. Schwab, Dr. Lässig und Dr. T. Solé als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Kurz als Schriftführerin, in der Strafsache gegen André R***** und einen anderen Angeklagten wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten André R***** und Mag. Michael L***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 12. Mai 2006, GZ 46 Hv 9/05d-250, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Erstgericht zur Aufklärung des in den Nichtigkeitsbeschwerden behaupteten Besetzungsmangels vorläufig zurückgestellt.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurden André R***** und Mag. Michael L***** (dieser als Beitragstäter iSd Paragraph 12, dritter Fall StGB) des versuchten (Paragraph 15, StGB) Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt.

In den gegen ihren jeweiligen Schuldspruch gerichteten Nichtigkeitsbeschwerden bringen die Angeklagten aus Ziffer eins, des Paragraph 281, Absatz eins, StPO vor, das erkennende Gericht sei nicht nach den in Paragraphen 13, f GSchG normierten Kriterien besetzt gewesen.

Nach jüngster Judikatur bewirkt ein Verstoß gegen die in der Schöffendienstliste (Paragraph 13, Absatz eins, GSchG) vorgegebene Reihenfolge dann Nichtigkeit iSd Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer eins, StPO, wenn vom gesetzlich determinierten Prinzip der nach dem Zufall zu erfolgenden Heranziehung der Schöffen willkürlich, mithin in sachlich unvertretbarer Weise vergleiche Ratz, WK-StPO Paragraph 281, Rz 109) abgewichen wird (15 Os 48/06g).

Da die Einhaltung der gesetzlichen Besetzungsvorgaben anhand der Aktenlage nicht überprüfbar ist, war dem Erstgericht die Aufklärung des behaupteten Besetzungsmangels aufzutragen (Paragraph 285 f, StPO).

Dabei wird - unter Vorlage einer Ablichtung des betreffenden Teils der Dienstlisten - darzulegen sein, ob, gegebenenfalls aus welchem Grund bei der Einteilung der Laienrichter von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge abgegangen worden ist.

Textnummer

E97155

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:0120OS00031.07M.0531.000

Im RIS seit

16.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2011

Dokumentnummer

JJT_20070531_OGH0002_0120OS00031_07M0000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090897 Rechtssatz 12.10.1995Strafrecht
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RS0091489 Rechtssatz 20.09.1994Strafrecht
Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes wäre nur die grundsätzliche Verneinung der Anwendbarkeit des § 43 (43a) StGB mit Nichtigkeit bedroht. Mit dem bloßen Einwand, das Erstgericht hätte die verhängte Freiheitsstrafe zur Gänze oder zum Tei …
RS0094592 Rechtssatz 30.05.1989Strafrecht
Der Täter des Delikts nach dem § 156 Abs 1 StGB muss Schuldner von mindestens zwei Gläubigern sein. Schuldner ist aber nicht nur, wer ein Schuldverhältnis originär begründet, sondern auch jeder, der einem Schuldverhältnis beitritt, eine bereits bestehende S …
RS0094607 Rechtssatz 22.04.1986Strafrecht
Die Vereitelung oder Schmälerung der Gläubigerbefriedigung ist in Fällen einer bloß scheinbaren Vermögensverringerung vollendet, sobald der durch die Manipulation scheinbar verringerte Befriedigungsfonds Gegenstand einer seine Verwertung betreffenden Dispos …
RS0094714 Rechtssatz 10.07.1984Strafrecht
1) Der Abschluss eines Veräußerungsvertrages ist nur dann - in diesem Fall aber ohne Rücksicht darauf, ob er auch schon faktisch durchgeführt wurde - tatbestandsmäßig, wenn er eine Vermögensverringerung bedeutet, der Verkäufer also nicht gleichzeitig einen …
RS0094739 Rechtssatz 06.09.1988Strafrecht
Tatobjekt des § 156 StGB ist jegliches Vermögen, das der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger des Schuldners zugänglich ist. § 156 StGB schützt auch die ausländischen Gläubiger.
RS0094825 Rechtssatz 15.02.1996Strafrecht
Tatobjekt sind alle Bestandteile des Vermögens des Gemeinschuldners, das dem Zugriff der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung oder durch Realisierung der Masse unterliegt, somit nicht nur dem Schuldner gehörende (bewegliche oder unbewegliche) körperliche Sac …
RS0095306 Rechtssatz 19.03.1996Strafrecht
Die Gläubigereigenschaft wird bereits durch die Entstehung, nicht erst durch die Fälligkeit der Schuld begründet, und zwar unabhängig davon, ob Schritte zur Hereinbringung der Forderung seitens der Gläubiger gesetzt wurden oder nicht.
RS0095308 Rechtssatz 19.03.1996Strafrecht
Betrügerische Krida erfordert weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Gemeinschuldners oder auch nur das Vorliegen einer wirtschaftlichen Krisensituation.
RS0097283 Rechtssatz 11.11.1986Strafrecht
Ein Sachverständigengutachten ist nur dann einzuholen, wenn Umstände vorgebracht werden, deren richtige Auswertung von Fachkenntnissen abhängt, die nicht jedes Mitglied des Gerichtes besitzt (SSt 22/53). Soweit die Richter ein Beweisergebnis nach ihrer allg …
RS0098163 Rechtssatz 18.07.1956Strafrecht
Abweisung von Beweisanträgen wegen "Unerheblichkeit" begründet den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO.
RS0098471 Rechtssatz 08.09.1988Strafrecht
Eine Urteilsbegründung muss nicht auf logisch zwingenden Ableitungen beruhen. Auch in freier Beweiswürdigung gezogene Wahrscheinlichkeitsschlüsse sind zur Begründung von Tatsachenfeststellungen geeignet, sofern nur der solcherart getroffenen Konstatierung d …
RS0098607 Rechtssatz 22.02.1956Strafrecht
Diese Gesetzesstelle verlangt nicht, dass die Tat im Urteilssatz erschöpfend beschrieben wird; diese Gesetzesstelle fordert nur, dass die Tat durch konkrete Umstände soweit umschrieben wird, dass sie mit einer anderen nicht verwechselt werden kann; Individu …
RS0098627 Rechtssatz 01.12.1994Strafrecht
Das in § 260 Abs 1 Z 1 StPO verankerte Gebot (spruchgemäßer) Tatindividualisierung soll (im Zusammenhang mit einer entsprechenden Konkretisierung der wesentlichen Tatmodalitäten in den Urteilsgründen) die faktische Eindeutigkeit und Unverwechselbarkeit der …
RS0099135 Rechtssatz 18.11.1971Strafrecht
Wurde die zu beweisende Tatsache vom Erstgericht ohnedies zugunsten des Beschwerdeführers als erwiesen angesehen, so liegt in der Nichtdurchführung beantragter Beweise nicht der Nichtigkeitsgrund der Z 4 des § 281 StPO (WK-StPO § 281 Rz 342).
RS0099575 Rechtssatz 17.03.1981Strafrecht
Zur Frage, wann mit der Argumentation, ein Ausspruch sei "undeutlich und unvollständig", tatsächlich ein Begründungsmangel (Z 5) oder aber in Wahrheit (wie hier) ein materiellrechtlicher Feststellungsmangel (Z 9 - 11 des § 281 Abs 1 StPO) releviert wird.
RS0099715 Rechtssatz 31.01.1996Strafrecht
Das Gesetz verpflichtet den Beschwerdeführer bei Geltendmachung materiellrechtlicher Nichtigkeitsgründe, den Ausspruch des Gerichtshofes ohne Beifügung oder Weglassung mit dem Gesetz zu vergleichen und anzugeben, weshalb seiner Ansicht nach das Gesetz verle …
RS0099865 Rechtssatz 22.09.1994Strafrecht
Die Nichtgewährung (teilbedingter) bedingter Strafnachsicht gibt bloß einen Berufungsgrund ab, sofern die Anwendbarkeit des § 43 (beziehungsweise 43a) StGB nicht grundsätzlich verneint wurde.
RS0106091 Rechtssatz 05.11.1996Strafrecht
Bei der Beurteilung, ob dem Beschwerdeführer der die Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO begründende Tatumstand schon vor (oder spätestens bis zum Ende) der Hauptverhandlung bekannt geworden ist, ist auf objektive Kriterien, nämlich im gegebenen Konnex au …
RS0114495 Rechtssatz 12.12.2000Strafrecht
Die Kenntnis von dem die Nichtigkeit bewirkenden Tatumstand ist auf jeweils im Einzelfall zu prüfende objektive Kriterien abzustellen, nämlich im gegebenen Konnex auf die Zugänglichkeit des relevanten Tatsachensubstrats, wenn auch nicht auf das darauf basie …
RS0114836 Rechtssatz 25.01.2001Strafrecht
Die in der StPO und im GSchG verwendeten (leicht zu Irrtümern führenden) Termini haben verschiedene Bedeutung. Während in § 13 Abs 1 und 5 GSchG von Haupt(dienst)listen und Ergänzungs(dienst)listen und deshalb in § 14 Abs 4 GSchG von "Hauptgeschworenen" und …
RS0115184 Rechtssatz 11.06.2001Strafrecht
Vollendet ist das Verbrechen der betrügerischen Krida nur dann, wenn feststeht, dass ein Gläubiger infolge eines das Vermögen verringernden Verhaltens des Schuldners eine Forderung nur zum Teil oder gar nicht beglichen erhält. Die Tathandlung muss eine Ursa …
RS0115823 Rechtssatz 23.10.2001Strafrecht
Aus Z 5a können Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (so schon 13 Os 99/00 und 13 Os 145/00).
RS0116093 Rechtssatz 29.01.2002Strafrecht
Die Aufzeichnungen eines vom Entschlagungsrecht Gebrauch machenden Zeugen über ein Ereignis (hier eine Submissionsabsprache) sind nicht dem Verlesungsverbot des Abs 1 des § 252 StPO unterfallende Protokolle, sondern Schriftstücke "anderer Art", die nach § 2 …
RS0116266 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Schuldig gesprochen wird der Angeklagte stets nur, diejenigen strafbaren Handlungen (rechtlichen Kategorien) - durch eine oder mehrere Handlungen - begründet zu haben, die das Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) nennt. Während also § 260 Abs 1 Z 2 und 3 StPO …
RS0116504 Rechtssatz 29.05.2002Strafrecht
Abgesehen vom Erfordernis der Bezugnahme auf entscheidende Tatsachen und der Verpflichtung des Gerichtes zur gedrängten Darstellung der Gründe ist bei der Ausführung der Mängelrüge zu beachten, dass die Beweisergebnisse in ihrer Gesamtheit zu betrachten sin …
RS0116565 Rechtssatz 28.05.2002Strafrecht
Die in der Rechtsrüge behauptete rechtliche Konsequenz ist aus dem Gesetz methodengerecht abzuleiten (WK-StPO § 281 Rz 588).
RS0116587 Rechtssatz 29.05.2002Strafrecht
Eine "vollständige" Beschreibung des Tatgeschehens verlangt das Gesetz keineswegs. Vielmehr kommt dem von § 260 Abs 1 Z 1 StPO verlangten Teil des Erkenntnisses nur die Aufgabe zu, die in den Entscheidungsgründen festgestellten Tatsachen, soweit sie für die …
RS0117435 Rechtssatz 19.02.2003Strafrecht
Was die Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Mängelrüge, also zwischen dem Schuldspruch (§§ 260 Abs 1 Z 1, 270 Abs 2 Z 4 StPO) und dazu getroffenen Feststellungen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO; "welche Tatsachen als erwiesen oder als nicht erwiesen angenommen" wurde …
RS0117995 Rechtssatz 25.09.2003Strafrecht
Der Begründungsmangel der Undeutlichkeit liegt dann vor, wenn nicht unzweifelhaft erkennbar ist, ob eine entscheidende Tatsache in den Entscheidungsgründen festgestellt wurde oder auch aus welchen Gründen die Feststellung entscheidender Tatsachen erfolgt is …
RS0119370 Rechtssatz 23.09.2004Strafrecht
Die Mängelrüge ist nur dann gesetzmäßig ausgeführt, wenn sie die Gesamtheit der Entscheidungsgründe berücksichtigt (WK-StPO § 281 Rz 394).
RS0119793 Rechtssatz 10.03.2005Strafrecht
Der Tatbestand des § 156 Abs 1 StGB setzt keine endgültige Gläubigerbenachteiligung voraus.
RS0121700 Rechtssatz 22.01.2007Strafrecht
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