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Entscheidung 13 Os 20/20w×

Entscheidung 13 Os 20/20w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086016 Rechtssatz 28.06.1990Strafrecht
§ 4 Abs 1 und 2 FinStrG stellt nur auf die Änderung finanzstrafrechtlicher Vorschriften ab und kommt daher bei Gesetzesänderungen im außerstrafrechtlichen Bereich der Abgabenfestsetzung nicht zum Tragen.
RS0086020 Rechtssatz 31.07.1992Strafrecht
Nach § 4 Abs 2 FinStrG ist allein der Vergleich der Rechtslage zur jeweiligen Tatzeit mit jener im Zeitpunkt der Urteilsfällung erster Instanz maßgebend, wobei die für den Angeklagten günstigere den Ausschlag gibt. Das bedeutet aber, daß eine erst nach Tatb …
RS0086282 Rechtssatz 04.10.1988Strafrecht
Der Verkürzungs-Vorsatz des Täters muss sich auf die Höhe des (außerhalb des Tatbestands gelegenen) strafbestimmenden Wertbetrages nicht erstrecken; genug daran, dass die tatbestandsmäßige Verkürzung als solche (dem Grunde nach) vorsätzlich bewirkt wurde. E …
RS0088469 Rechtssatz 28.01.1959Strafrecht
Liegt der Strafbemessung eine Gesetzwidrigkeit zu Grunde (zB Nichtanwendung des § 11 JGG), ist der Ausspruch über die Strafe in jedem Falle mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 11 StPO behaftet, wenn auch der unterlaufene Fehler im Ausspruch über die Straf …
RS0088953 Rechtssatz 28.10.1921Strafrecht
Bei Prüfung der Frage, welches von zwei in Betracht kommenden Gesetzen, nämlich das zur Tatzeit oder das zur Zeit der Urteilsfällung geltende im Falle einer Gesetzesänderung zur Anwendung zu kommen hat, kommt es darauf an, welche Strafbestimmungen in ihrer …
RS0089011 Rechtssatz 05.06.1975Strafrecht
Die Günstigkeitsprüfung ist für jede urteilsgegenständliche Tat, das heißt jeden zu beurteilenden Sachverhalt ("Faktum") gesondert vorzunehmen (hier: Realkonkurrenz von Sachbeschädigung mit einem strenger strafbaren Einsteigdiebstahl und Gesellschaftsdiebst …
RS0089014 Rechtssatz 05.06.1975Strafrecht
Bei dem nach dem § 61 StGB vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich sind - soferne nicht schon die für die Lösung der Schuldfrage maßgeblichen Umstände den Ausschlag geben - die den Täter in concreto treffenden Unrechtsfolgen nach altem und nach neuem Recht geg …
RS0089832 Rechtssatz 10.05.1979Strafrecht
Für § 12, dritter Fall, StGB wird nicht verlangt, dass die Vollbringung der Tat ohne den Beitrag unmöglich oder die Hilfe unbedingt notwendig gewesen wäre.
RS0090346 Rechtssatz 14.10.1980Strafrecht
Ein sonstiger Tatbeitrag im Sinne der dritten Alternative des § 12 StGB kann (zeitlich) bis zur Deliktsvollendung geleistet werden.
RS0091473 Rechtssatz 06.10.1964Strafrecht
Als mildernder Umstand ist ein in der Folge widerrufenes Geständnis, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, zu werten.
RS0091510 Rechtssatz 21.10.1986Strafrecht
Diese Gesetzesstelle kennt zwei Fälle: 1. das reumütige Geständnis und 2. den wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Dieser Beitrag setzt nicht Reue voraus und kann als Milderungsgrund auch im Falle späteren Widerrufes zum Tragen kommen (siehe dazu ua L …
RS0091798 Rechtssatz 08.03.1990Strafrecht
Ergibt der Günstigkeitsvergleich die Anwendung der gesetzlichen Neuregelung, so kommt diese in vollem Umfang, also auch unter Heranziehung solcher Kriterien, die (wie hier die Freiheitsentziehung und die besondere Erniedrigung) dem zur Tatzeit in Geltung ge …
RS0091928 Rechtssatz 27.06.1975Strafrecht
Fragen der Strafzumessung im konkreten Fall innerhalb des Bereichs der gesetzlichen Strafdrohung haben beim Günstigkeitsvergleich außer Betracht zu bleiben.
RS0096914 Rechtssatz 16.09.1992Strafrecht
Befangenheit liegt vor, wenn ein Richter an eine Rechtssache nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit herantritt, somit eine Hemmung zu unparteiischer Entscheidung durch sachfremde psychologische Motive gegeben ist. Es kommt nicht nur dara …
RS0097017 Rechtssatz 16.04.1987Strafrecht
Der Umstand allein, dass der Angeklagte schon in anderen Strafsachen vom selben Richter (Senat) verurteilt worden ist, rechtfertigt nicht die Annahme einer Befangenheit.
RS0097086 Rechtssatz 26.05.1983Strafrecht
Eine bloß subjektive Besorgnis einer Befangenheit begründet die Ablehnung nicht hinreichend (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung 7 zu § 72 StPO).
RS0099852 Rechtssatz 23.06.1967Strafrecht
Eine Überschreitung der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes im Sinne des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Ausmessung der Strafe wird nicht nur begründet, wenn letztere unter dem Mindestmaß oder über dem Höchstmaß liegt, sondern auch da …
RS0112939 Rechtssatz 24.11.1999Strafrecht
Das Ergebnis der nach § 61 iVm § 1 StGB durchzuführenden Prüfung ist entweder die Feststellung, dass das alte Recht günstiger oder das neue Recht zumindest gleichgünstig für den Täter ist. Die Günstigkeitsprüfung ist dabei für jede urteilsgegenständliche Ta …
RS0116749 Rechtssatz 25.06.2002Strafrecht
Die die Abweisung eines Beweisantrages nach Ansicht des Erstgerichtes rechtfertigenden Entscheidungsgründe stehen als solche nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des O …
RS0116987 Rechtssatz 16.10.2002Strafrecht
Der unter Beweis zu stellende tatsächliche Umstand muss mit Blick auf die bereits vorliegenden Beweisergebnisse in der Lage sein, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (WK-StPO § 281 Rz 341).
RS0117264 Rechtssatz 29.01.2003Strafrecht
Entscheidend ist eine Tatsache nur dann, wenn die Feststellung ihres Vorliegens oder Nichtvorliegens in den Urteilsgründen (aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts) entweder die rechtliche Entscheidung über Schuld- oder Freispruch oder - im Fall gerichtliche …
RS0119085 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Beim Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs 2 zweiter Halbsatz FinStrG) sind nicht isoliert einzelne Sanktionselemente des Tatzeitrechts und des im Urteilszeitpunkt geltenden Rechts einander gegenüberzustellen. Vielmehr ist zu prüfen, welches Gesetz in seiner Gesam …
RS0119545 Rechtssatz 30.11.2004Strafrecht
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über vermögensrechtliche Anordnungen richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde, auf welche sich die Maßnahme bezieht. Die durch das StRÄG 1996 geänderten Regeln über die Abschöpfung der Bereicheru …
RS0120600 Rechtssatz 31.01.2006Strafrecht
Beitragshandlungen im Sinn des § 12 dritter Fall StGB müssen zu einer ausreichend individualisierten Straftat erfolgen; eine konkrete Individualisierung ist nicht erforderlich. Für den Beitragstäter genügt es, dass er zur Zeit der Beitragshandlung die Tat d …
RS0121628 Rechtssatz 20.12.2006Strafrecht
Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Anträge missachtet, kann zwar deren Einhaltung dahin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts ma …
RS0124901 Rechtssatz 15.01.2009Strafrecht
Der für die Beurteilung einer konventionskonformen Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum beginnt bereits mit dem In-Kenntnis-Setzen des Verdächtigen von der Tatsache, dass gegen ihn wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung ermittelt wird.
RS0130729 Rechtssatz 13.04.2016Strafrecht
Zur deutlichen und bestimmten Bezeichnung eines Begründungsmangels muss konkret auf jene Feststellungen Bezug genommen werden, auf die sich dieser beziehen soll; ein pauschaler Hinweis auf „sämtliche objektive(n) und subjektive(n) Tatbestandsmerkmale“ reich …
RS0132285 Rechtssatz 10.10.2018Strafrecht
Abgabenrechtlich ist im Finanzstrafverfahren stets von der Normenlage auszugehen, die im zu beurteilenden Zeitraum gegolten hat. Einer allfälligen Änderung von Steuergesetzen kommt somit unter dem Aspekt des Günstigkeitsvergleichs (§ 4 Abs 2 FinStrG) keine …
RS0132858 Rechtssatz 02.10.2019Strafrecht
Der Milderungsgrund des § 34 Abs 2 StGB deckt zwei Fallgruppen ab: Den allgemeinen Milderungsgrund der aufgrund der individuellen Mehrbelastung unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer einerseits und die durch Säumnisse staatlicher Organe zu verantwortende …
RS0132910 Rechtssatz 11.12.2019Strafrecht
Bei einem strafbestimmenden Wertbetrag von bis zu 500.000 Euro ist die Strafdrohung des § 38 Abs 1 FinStrG idF vor BGBl I 2019/62 für den Täter günstiger als jene des § 33 Abs 5 FinStrG idF BGBl I 2019/62, weil Letztere eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahr …