Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Nc 1/11h×

Entscheidung 5 Nc 1/11h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0046174 Rechtssatz 05.12.1979Zivilrecht
Eine Delegierung aus Zweckmäßigkeit kann nicht aus Umständen gerechtfertigt werden, die gar keine konkrete subjektive Befangenheit eines Organträgers besorgen lassen, sondern nur eine angebliche Behinderung der Rechtspflege aus der Funktion des Organträgers …
RS0046324 Rechtssatz 25.08.1954Zivilrecht
Spricht die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig für die Durchführung des Verfahrens vor dem Gericht, das zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden soll, so ist der Partei, die der Delegierung widerspricht, der Vorzug zu geben.
RS0046333 Rechtssatz 29.11.1990Zivilrecht
Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 JN hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit zu beschränke …
RS0046359 Rechtssatz 22.09.1954Zivilrecht
Zur Delegierung wegen Vornahme eines Lokalaugenscheines durch das erkennende Gericht.
RS0046441 Rechtssatz 20.11.1975Zivilrecht
Die Delegierung muss ein Ausnahmefall sein, weil eine allzu großzügige Anwendung des § 31 JN zu einer unvertretbaren Lockerung der Zuständigkeitsordnung führen würde (vgl EvBl 1966/380 ua).
RS0046455 Rechtssatz 05.07.1961Zivilrecht
Es müssen besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, um eine Rechtssache gegen den Willen einer Partei dem zuständigen Gericht abzunehmen (6 Nd 121/59, 6 Nd 7/60 ua - Verfahren wegen Ehescheidung).
RS0046471 Rechtssatz 11.09.1957Zivilrecht
Die im § 31 JN vorgesehene Delegierungsmöglichkeit aus Gründen der Zweckmäßigkeit setzt voraus, dass die Übertragung der Sache vom zuständigen an ein anderes Gericht im Interesse aller am Verfahren Beteiligten liegt.
RS0046528 Rechtssatz 24.03.1965Zivilrecht
Ein Delegierungsantrag aus Zweckmäßigkeitsgründen ist nicht nur dann begründet, wenn beide Parteien oder zumindest eine von ihnen und die überwiegende Zahl der Zeugen im Sprengel des begehrten Gerichtes wohnen (1 Ob 646/55 = EvBl 1956/27) und die Vernehmung …
RS0046540 Rechtssatz 05.11.1952Zivilrecht
Für die Zweckmäßigkeit der Zuweisung einer Rechtssache an ein anderes Gericht ist der Wohnort der Parteien und der namhaft gemachten Zeugen maßgebend.
RS0046589 Rechtssatz 17.03.1988Zivilrecht
Die Delegierung eines anderen Gerichtes soll die Ausnahme bilden. Kann die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten beider Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist dieser der Vorzug zu geben.
RS0073042 Rechtssatz 03.09.1958Zivilrecht
Ein Delegierungsantrag nach § 31 JN kann nicht auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen; nur Schwierigkeiten, die für das zuständige Gericht bei der Verhandlung und Entscheidung zu besorg …
RS0114309 Rechtssatz 07.11.2000Zivilrecht
Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.
RS0118473 Rechtssatz 21.10.2003Zivilrecht
In einem Delegierungsantrag ist das Gericht, an das delegiert werden soll, genau zu bezeichnen.