RS0120732
Rechtssatz
04.05.2006Zivilrecht
Wird bei regelmäßigem Schichtbetrieb an einem Feiertag, an dem Schichtarbeit von 22,00 bis 6,00 zu leisten gewesen wäre, Urlaub konsumiert und am unmittelbar folgenden Feiertag (Ostern) von 22,00 bis 6,00 gearbeitet, steht Feiertagsarbeitsentgelt und Zuschu …