RS0123770
Rechtssatz
2008 – zuletzt 17.08.2016Zivilrecht
Falls mehrere gleichartige Urkunden existieren, ist es unabdingbar, dass ein Antragsteller jene, deren Kraftloserklärung er begehrt, so bestimmt bezeichnet, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. § 9 Abs 1 AußStrG 2005 ändert nichts daran, dass der Antr …