RS0113289
Rechtssatz
2000 – zuletzt 11.10.2001Zivilrecht
Ein Aktivprozess kann auch vorliegen, wenn der Gemeinschuldner Beklagter ist, so etwa im Fall der negativen Feststellungsklage mit der geltend gemacht wird, ein zur Masse gehöriger Anspruch sei erloschen oder bestehe nur eingeschränkt, der Klage auf Aberken …