RS0014594
Rechtssatz
09.02.1988Zivilrecht
Ist der Verwalter seiner Verpflichtung, Hauptmietzinsabrechnungen gem § 20 MRG zu erstellen, nicht nachgekommen, kann daraus, daß der Machthaber deren Erstellung vor dem Herausgabeprozeß nicht verlangt hat, kein schlüssiger Verzicht abgeleitet werden, da ei …