RS0093878
Rechtssatz
1985 – zuletzt 19.11.2025Strafrecht
Bei einer Bank erliegende Gelder ("Giralgeld"), auf die der Berechtigte Anspruch hat und über die er daher, sei es auch auf Kreditbasis, wie etwa im Weg eines Kontokorrentkredites, faktisch jederzeit als effektives Zahlungsmittel zu verfügen vermag, sind en …