RS0032428
Rechtssatz
09.11.1978Zivilrecht
Eine Deckungszusage des leistungsfreien Haftpflichtversicherers nach Prüfung der Umstände, welche die Deckungspflicht fraglich erscheinen lassen, kann ein geschädigter Dritter, dem diese Umstände bekannt sind, nur so verstehen, daß er auf jeden Fall Befried …