RS0034625
Rechtssatz
1972 – zuletzt 16.12.2013Zivilrecht
Für die Beurteilung, ob gehörige Fortsetzung eines Rechtsstreites erfolgte, spielt es keine Rolle, ob der Auftrag zur Leistung eines Kostenvorschusses allenfalls ungesetzlich war, wenn nur der Kläger nach dem Verhalten des Prozessrichters nicht damit rechne …