RS0036581
Rechtssatz
1973 – zuletzt 24.05.2017Zivilrecht
Nur Fehler des Gerichtes, nicht aber Fehler im Parteienbereich können Gegenstand von Rechtsmitteln, worunter nur Berufung, Revision und Rekurs verstanden werden, sein. Der den Parteien für Mängel, die ausschließlich im Parteienbereich liegen, zur Verfügung …