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Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge

Fassungen (Gesetz)
ab 27.01.1980 — BGBl. Nr. 40/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute27.01.1980 BGBl. Nr. 40/1980 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 27.01.1980 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
TEIL I
EINLEITUNG
Artikel 1
  1. Art. 1Geltungsbereich dieses Übereinkommens
Artikel 2
  1. Art. 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3
  1. Art. 3Nicht in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende internationale Übereinkünfte
Artikel 4
  1. Art. 4Nichtrückwirkung dieses Übereinkommens
Artikel 5
  1. Art. 5Gründungsverträge internationaler Organisationen und im Rahmen einer internationalen Organisation angenommene Verträge
TEIL IIABSCHLUSS UND INKRAFTTRETEN VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN
Artikel 6
  1. Art. 6Vertragsfähigkeit der Staaten
Artikel 7
  1. Art. 7Vollmacht
Artikel 8
  1. Art. 8Nachträgliche Bestätigung einer ohne Ermächtigung vorgenommenen Handlung
Artikel 9
  1. Art. 9Annehmen des Textes
Artikel 10
  1. Art. 10Festlegung des authentischen Textes
Artikel 11
  1. Art. 11Arten der Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein
Artikel 12
  1. Art. 12Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Unterzeichnung
Artikel 13
  1. Art. 13Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Austausch der einen Vertrag bildenden Urkunden
Artikel 14
  1. Art. 14Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
Artikel 15
  1. Art. 15Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Beitritt
Artikel 16
  1. Art. 16Austausch oder Hinterlegung von Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden
Artikel 17
  1. Art. 17Zustimmung, durch einen Teil eines Vertrags gebunden zu sein, sowie Wahl zwischen unterschiedlichen Bestimmungen
Artikel 18
  1. Art. 18Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln
ABSCHNITT 2: VORBEHALTE
Artikel 19
  1. Art. 19Anbringen von Vorbehalten
Artikel 20
  1. Art. 20Annahme von Vorbehalten und Einsprüche gegen Vorbehalte
Artikel 21
  1. Art. 21Rechtswirkungen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
Artikel 22
  1. Art. 22Zurückziehen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
Artikel 23
  1. Art. 23Verfahren bei Vorbehalten
ABSCHNITT 3: INKRAFTTRETEN UND VORLÄUFIGE ANWENDUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 24
  1. Art. 24Inkrafttreten
Artikel 25
  1. Art. 25Vorläufige Anwendung
TEIL IIIEINHALTUNG, ANWENDUNG UND AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: EINHALTUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 26
  1. Art. 26Pacta sunt servanda
Artikel 27
  1. Art. 27Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen
ABSCHNITT 2: ANWENDUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 28
  1. Art. 28Nichtrückwirkung von Verträgen
Artikel 29
  1. Art. 29Räumlicher Geltungsbereich von Verträgen
Artikel 30
  1. Art. 30Anwendung aufeinanderfolgender Verträge über denselben Gegenstand
ABSCHNITT 3: AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 31
  1. Art. 31Allgemeine Auslegungsregel
Artikel 32
  1. Art. 32Ergänzende Auslegungsmittel
Artikel 33
  1. Art. 33Auslegung von Verträgen mit zwei oder mehr authentischen Sprachen
ABSCHNITT 4: VERTRÄGE UND DRITTSTAATEN
Artikel 34
  1. Art. 34Allgemeine Regel betreffend Drittstaaten
Artikel 35
  1. Art. 35Verträge zu Lasten von Drittstaaten
Artikel 36
  1. Art. 36Verträge zugunsten von Drittstaaten
Artikel 37
  1. Art. 37Aufhebung oder Änderung der Pflichten oder Rechte von Drittstaaten
Artikel 38
  1. Art. 38Vertragsbestimmungen, die kraft internationaler Gewohnheit für Drittstaaten verbindlich werden
TEIL IVÄNDERUNG UND MODIFIKATION VON VERTRÄGEN
Artikel 39
  1. Art. 39Allgemeine Regel über die Änderung von Verträgen
Artikel 40
  1. Art. 40Änderung mehrseitiger Verträge
Artikel 41
  1. Art. 41Übereinkünfte zur Modifikation mehrseitiger Verträge zwischen einzelnen Vertragsparteien
TEIL VUNGÜLTIGKEIT, BEENDIGUNG UND SUSPENDIERUNG VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 42
  1. Art. 42Gültigkeit und Weitergeltung von Verträgen
Artikel 43
  1. Art. 43Pflichten, die das Völkerrecht unabhängig von einem Vertrag auferlegt
Artikel 44
  1. Art. 44Trennbarkeit von Vertragsbestimmungen
Artikel 45
  1. Art. 45Verlust des Rechtes, Gründe dafür geltend zu machen, einen Vertrag als ungültig zu erklären, ihn zu beenden, von ihm zurückzutreten oder ihn zu suspendieren
ABSCHNITT 2: UNGÜLTIGKEIT VON VERTRÄGEN
Artikel 46
  1. Art. 46Innerstaatliche Bestimmungen über die Zuständigkeit zum Abschluß von Verträgen
Artikel 47
  1. Art. 47Besondere Beschränkungen der Ermächtigung, die Zustimmung eines Staates zum Ausdruck zu bringen
Artikel 48
  1. Art. 48Irrtum
Artikel 49
  1. Art. 49Betrug
Artikel 50
  1. Art. 50Bestechung eines Staatenvertreters
Artikel 51
  1. Art. 51Zwang gegen einen Staatenvertreter
Artikel 52
  1. Art. 52Zwang gegen einen Staat durch Drohung mit oder Anwendung von Gewalt
Artikel 53
  1. Art. 53Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
ABSCHNITT 3: BEENDIGUNG UND SUSPENDIERUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 54
  1. Art. 54Beendigung eines Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 55
  1. Art. 55Abnahme der Zahl der Vertragsparteien eines mehrseitigen Vertrags auf weniger als die für sein Inkrafttreten erforderliche Zahl
Artikel 56
  1. Art. 56Kündigung eines Vertrags oder Rücktritt von einem Vertrag, der keine Bestimmung über Beendigung, Kündigung oder Rücktritt enthält
Artikel 57
  1. Art. 57Suspendierung eines Vertrags auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 58
  1. Art. 58Suspendierung eines mehrseitigen Vertrags auf Grund einer Übereinkunft zwischen einzelnen Vertragsparteien
Artikel 59
  1. Art. 59Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags durch Abschluß eines späteren Vertrags
Artikel 60
  1. Art. 60Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags infolge Vertragsverletzung
Artikel 61
  1. Art. 61Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung
Artikel 62
  1. Art. 62Grundlegende Änderung der Umstände
Artikel 63
  1. Art. 63Abbruch der diplomatischen oder konsularischen Beziehungen
Artikel 64
  1. Art. 64Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
ABSCHNITT 4: VERFAHREN
Artikel 65
  1. Art. 65Verfahren bei Ungültigkeit oder Beendigung eines Vertrags, beim Rücktritt von einem Vertrag oder bei Suspendierung eines Vertrags
Artikel 66
  1. Art. 66Verfahren zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Beilegung oder zum Vergleich
Artikel 67
  1. Art. 67Urkunden zur Ungültigerklärung oder Beendigung eines Vertrags, zum Rücktritt von einem Vertrag oder zur Suspendierung eines Vertrags
Artikel 68
  1. Art. 68Rücknahme von Notifikationen und Urkunden nach den Artikeln 65 und 67
ABSCHNITT 5: FOLGEN DER UNGÜLTIGKEIT, DER BEENDIGUNG ODER DER SUSPENDIERUNG EINES VERTRAGS
Artikel 69
  1. Art. 69Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags
Artikel 70
  1. Art. 70Folgen der Beendigung eines Vertrags
Artikel 71
  1. Art. 71Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags, der im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht
Artikel 72
  1. Art. 72Folgen der Suspendierung eines Vertrags
TEIL VIVERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Artikel 73
  1. Art. 73Fälle der Staatennachfolge, der Verantwortlichkeit der Staaten und des Ausbruchs von Feindseligkeiten
Artikel 74
  1. Art. 74Diplomatische und konsularische Beziehungen und der Abschluß von Verträgen
Artikel 75
  1. Art. 75Fall eines Aggressorstaates
TEIL VIIDEPOSITÄR, NOTIFIKATIONEN, BERICHTIGUNGEN UND REGISTRIERUNG
Artikel 76
  1. Art. 76Depositär von Verträgen
Artikel 77
  1. Art. 77Aufgaben des Depositärs
Artikel 78
  1. Art. 78Notifikationen und Mitteilungen
Artikel 79
  1. Art. 79Berichtigung von Fehlern im Text oder in den beglaubigten Abschriften von Verträgen
Artikel 80
  1. Art. 80Registrierung und Veröffentlichung von Verträgen
TEIL VIIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 81
  1. Art. 81Unterzeichnung
Artikel 82
  1. Art. 82Ratifikation
Artikel 83
  1. Art. 83Beitritt
Artikel 84
  1. Art. 84Inkrafttreten
Artikel 85
Authentische Texte
  1. Art. 85
Anlagen
  1. Anl. 1