Norm Übereinkommen über Spezialmissionen× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über Spezialmissionen Fassungen (Gesetz) ab 21.06.1985 — BGBl. Nr. 380/1985 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute21.06.1985 BGBl. Nr. 380/1985 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.06.1985 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1BegriffsbestimmungenArtikel 2Art. 2Entsendung einer SpezialmissionArtikel 3Art. 3Aufgaben einer SpezialmissionArtikel 4Art. 4Entsendung derselben Spezialmission in zwei oder mehrere StaatenArtikel 5Art. 5Entsendung einer gemeinsamen Spezialmission durch zwei oder mehrere StaatenArtikel 6Art. 6Entsendung von Spezialmissionen durch zwei oder mehrere Staaten zur Behandlung einer Frage von gemeinsamem InteresseArtikel 7Art. 7Fehlen diplomatischer oder konsularischer BeziehungenArtikel 8Art. 8Ernennung der Mitglieder der SpezialmissionArtikel 9Art. 9Zusammensetzung der SpezialmissionArtikel 10Art. 10Staatsangehörigkeit der Mitglieder der SpezialmissionArtikel 11Art. 11NotifizierungenArtikel 12Art. 12Personen, die zur persona non grata oder als nicht genehm erklärt werdenArtikel 13Art. 13Beginn der Tätigkeit einer SpezialmissionArtikel 14Art. 14Befugnis zur Vertretung der SpezialmissionArtikel 15Art. 15Behörde des Empfangsstaates, mit der die Amtsgeschäfte zu führen sindArtikel 16Art. 16Vorschriften über die RangfolgeArtikel 17Art. 17Sitz der SpezialmissionArtikel 18Art. 18Zusammentreffen von Spezialmissionen im Hoheitsgebiet eines dritten StaatesArtikel 19Art. 19Recht der Spezialmission, Flagge und Hoheitszeichen des Entsendestaates zu führenArtikel 20Art. 20Ende der Tätigkeit einer SpezialmissionArtikel 21Art. 21Stellung des Staatsoberhauptes und hochgestellter PersönlichkeitenArtikel 22Art. 22Allgemeine ErleichterungenArtikel 23Art. 23Räumlichkeiten und UnterkünfteArtikel 24Art. 24Steuerbefreiung für die Räumlichkeiten der SpezialmissionArtikel 25Art. 25Unverletzlichkeit der RäumlichkeitenArtikel 26Art. 26Unverletzlichkeit der Archive und der SchriftstückeArtikel 27Art. 27BewegungsfreiheitArtikel 28Art. 28VerkehrsfreiheitArtikel 29Art. 29Unverletzlichkeit der PersonArtikel 30Art. 30Unverletzlichkeit der privaten UnterkunftArtikel 31Art. 31Immunität von der GerichtsbarkeitArtikel 32Art. 32Befreiung von den Gesetzen über soziale SicherheitArtikel 33Art. 33Befreiung von Steuern und AbgabenArtikel 34Art. 34Befreiung von persönlichen DienstleistungenArtikel 35Art. 35Befreiung von Zöllen und ZollkontrollenArtikel 36Art. 36Verwaltungs- und technisches PersonalArtikel 37Art. 37Mitglieder des dienstlichen HauspersonalsArtikel 38Art. 38Privates PersonalArtikel 39Art. 39FamilienmitgliederArtikel 40Art. 40Angehörige des Empfangsstaates und dort ständig ansässige PersonenArtikel 41Art. 41Verzicht auf die ImmunitätArtikel 42Art. 42Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines dritten StaatesArtikel 43Art. 43Geltungsdauer der Privilegien und ImmunitätenArtikel 44Art. 44Vermögen eines Mitgliedes der Spezialmission oder eines seiner Familienmitglieder im Fall des AblebensArtikel 45Art. 45Erleichterungen bei Verlassen des Hoheitsgebietes des Empfangsstaates und beim Abtransport der Archive der SpezialmissionArtikel 46Art. 46Folgen der Beendigung der Tätigkeit einer SpezialmissionArtikel 47Art. 47Beachtung der Gesetze und Vorschriften des Empfangsstaates und Benützung der Räumlichkeiten der SpezialmissionArtikel 48Art. 48Freiberufliche oder gewerbliche TätigkeitArtikel 49Art. 49Unterlassung von DiskriminierungenArtikel 50Art. 50UnterzeichnungArtikel 51Art. 51RatifikationArtikel 52Art. 52BeitrittArtikel 53Art. 53InkrafttretenArtikel 54Art. 54Notifikationen des DepositärsArtikel 55Art. 55Authentischer Wortlaut