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Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung (ARHV)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.1980 — BGBl. Nr. 219/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.07.1980 BGBl. Nr. 219/1980 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.07.1980 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
I. HAUPTSTÜCKAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Dringlichkeit
  2. § 2Vorlage von Geschäftsstücken
  3. § 3Schreiben im Auslandsverkehr
  4. § 4Anschrift und Ortsbezeichnung
  5. § 5Abkürzungen
  6. § 6Ausfertigung von Schreiben
  7. § 7Übersendung von Akten oder Urkunden
  8. § 8Beilagen
  9. § 9Übersetzungen
  10. § 10Unterschrift, Amtssiegel
  11. § 11Postgebühren
  12. § 12Prüfung der Ersuchen und Erledigungen
  13. § 13Geschäftsweg
  14. § 14Verkehr mit österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
  15. § 15Verkehr mit ausländischen Vertretungsbehörden und internationalen Organisationen
  16. § 16Beschwerden ausländischer Vertretungsbehörden und internationaler Organisationen
  17. § 17Betreibungen
  18. § 18Widerruf von Ersuchen
  19. § 19Verweigerung der Erledigung eines Ersuchens
  20. § 20Unzulässige Ersuchen ausländischer Behörden
  21. § 21Gegenseitigkeit
II. HAUPTSTÜCKAuslieferung aus Österreich
  1. § 22Fahndung
  2. § 23Anbot der Auslieferung
  3. § 24Nichteinhaltung des vorgesehenen Weges
  4. § 25Verständigungspflichten
  5. § 26Prüfung des Aufschubs der Übergabe
  6. § 27Belehrung der auszuliefernden Person
  7. § 28Durchführung der Auslieferung
  8. § 29Ausfolgung von Gegenständen
III. HAUPTSTÜCKDurchlieferung durch Österreich
  1. § 30Unterbrechung des Vollzuges der Durchlieferung
IV. HAUPTSTÜCKRechtshilfe für das Ausland
  1. § 31Rechtshilfe in Strafsachen gegen österreichische Staatsbürger
  2. § 32Zustellung auf Ersuchen ausländischer Behörden
  3. § 33Überstellung verhafteter Personen zu Beweiszwecken
  4. § 34Ergänzung des Rechtshilfeersuchens
  5. § 35Weiterleitung von Rechtshilfeersuchen an die zuständige Behörde
  6. § 36Dienstverrichtung ausländischer Organe in Österreich
V. HAUPTSTÜCKÜbernahme der Strafverfolgung und der Überwachung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
  1. § 37Übernahme der Strafverfolgung
  2. § 38Übernahme der Überwachung
  3. § 39Vollstreckung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen
VI. HAUPTSTÜCKErwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung, der Ausfolgung, der Rechtshilfe sowie der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung und der Vollstreckung
ERSTER ABSCHNITT
  1. § 40Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung und der Ausfolgung Fahndungsmaßnahmen im Ausland
  2. § 41Erwirkung der Auslieferungshaft
  3. § 42Auslieferungsunterlagen
  4. § 43Vorlage der Auslieferungsunterlagen
  5. § 44Durchführung der Auslieferung aus dem Ausland
  6. § 45Erwirkung der nachträglichen Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
  7. § 46Erwirkung der Durchlieferung
ZWEITER ABSCHNITTErwirkung der Rechtshilfe
  1. § 47Ersuchen um Zustellung
  2. § 48Ladung von Personen aus dem Ausland
  3. § 49Überstellung verhafteter Personen
  4. § 50Ersuchen um Vernehmung und Vornahme anderer Untersuchungshandlungen
  5. § 51Teilnahme österreichischer Organe bei Rechtshilfehandlungen im Ausland
DRITTER ABSCHNITTErwirkung der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung sowie Vollstreckung inländischer strafgerichtlicher Verurteilungen im Ausland
  1. § 52Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung
  2. § 53Erwirkung der Überwachung
  3. § 54Erwirkung der Vollstreckung
VII. HAUPTSTÜCKStellung der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen anderer Staaten sowie der Vertreter der Mitgliedstaaten und der Angestellten von bevorrechteten internationalen Organisationen
  1. § 55Berichtspflicht
  2. § 56Strafbare Handlungen von Personen, die Immunität genießen
  3. § 57Feststellung der Immunität
  4. § 58Zustellung an Personen, die Immunität genießen
  5. § 59Ladung von Personen, die Immunität genießen, als Zeugen
  6. § 60Vernehmung von Personen, die Immunität genießen
  7. § 61Schriftliche Äußerung
VIII. HAUPTSTÜCK
  1. § 62Schlußbestimmung