Norm Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler× ▾ ‹›Gliederung Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2010 — BGBl. II Nr. 268/2010▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.09.2010 § → § BGBl. II Nr. 268/2010 26.08.201031.08.2010 § → § BGBl. II Nr. 268/2010 01.01.200225.08.2010 § → § BGBl. II Nr. 490/2001 29.12.200131.12.2001 § → § BGBl. II Nr. 490/2001 29.06.199628.12.2001 BGBl. Nr. 297/1996 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITT§ 1Anwendungsbereich2. ABSCHNITTStandes- und AusübungsregelnStandesgemäßes Verhalten§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6Inserate§ 7Verschwiegenheit§ 8Einstellung und Ruhen der Gewerbeausübung§ 9Arbeitnehmer3. ABSCHNITTGeschäftsbedingungen§ 10Mitteilung von Geschäftsbedingungen an den Verein für Konsumenteninformation4. ABSCHNITTHöchstbeträgeHöchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15Vermittlung von Kauf- und Tauschgeschäften über Immobilien und Unternehmen§ 16Berechnung des Wertes§ 17Vermittlung von Hypothekardarlehen§ 18Vermittlung von Baurechten§ 19Vergütung bei der Vermittlung von Mietverträgen über Geschäftsräume§ 20Vergütung bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser§ 21Vergütung bei der Vermittlung von Mietverträgen durch Hausverwalter§ 22Vermittlung besonderer Abgeltungen§ 23Vermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen§ 24Bruttomietzins§ 25Vermittlung von Pachtverhältnissen insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft§ 26Vermittlung von Pachtverhältnissen an Unternehmen§ 27Vergütung bei der Vermittlung sonstiger Gebrauchs- und Nutzungsrechte5. ABSCHNITT§ 28Inkrafttreten§ 29Übergangsbestimmungen