Norm Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung× ▾ ‹›Gliederung Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2019 — BGBl. I Nr. 29/2019▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.07.201926.07.2022 § → § BGBl. I Nr. 29/2019 · aufgehoben 24.06.199430.06.2019 BGBl. Nr. 457/1994 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittWahl in den Sektionsvorstand und in den Disziplinarausschuß der Länderkammer sowie in die Bundessektionen§ 1Wahlkörper§ 2Wahlbehörde§ 3Ausschreibung der Wahl§ 4Wählerlisten§ 5Einspruchsverfahren§ 6Wahlvorschläge§ 7Prüfung, Abänderung und Verlautbarung der Wahlvorschläge§ 8Briefwahl§ 9Abstimmung§ 10Stimmzettel§ 11Schluß der Stimmabgabe§ 12Behandlung der Wahlkuverts der Briefwähler§ 13Stimmenzählung§ 14Ermittlungsverfahren§ 15Niederschrift§ 16Nachrücken der Ersatzmitglieder§ 17Verlautbarung des Wahlergebnisses§ 18Anfechtung der Wahl2. Abschnitt§ 19Ermittlung des Kammervorstandes der Länderkammer3. Abschnitt§ 20Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Länderkammer4. Abschnitt§ 21Wahl der Sektionsvorsitzenden und ihrer Stellvertreter5. Abschnitt§ 22Wahl der Delegierten in das Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen6. Abschnitt§ 23Wahl des Vorsitzenden des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtungen und seines Stellvertreters7. Abschnitt§ 24Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Bundeskammer8. Abschnitt§ 25Wahl der Beisitzer der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten9. Abschnitt§ 26Wahl der Bundessektionsvorsitzenden und deren Stellvertreter10. Abschnitt§ 27Mandatszahlen